ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (Mietkochservice) im unternehmerischen Verkehr.
2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
3. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.


Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt hat.

Der Kunde ist verantwortlich, die gebuchte Leistung in seinem Land/Auftragsort nach den gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Auftragsort zu erfüllen (Abwicklung, An-Abmeldungen, Anmledung über a1 Formular bei Selbständigen, Verrechnungen....).

Bei Sonderregelungen im jeweiligen Land bitten wir darum, uns über diese in Kenntnis zu setzen.



Zahlungsbedingungen, Beschäftigungsdauer
1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Die Auftragsdauer beträgt mindestens einen (1) Tag, an dem mindestens eine Arbeitszeit von 8 Stunden berechnet wird. Für längerfristige Aufträge (wöchentlich-monatlich) werden mindestens 5 Tage pro Woche mit jeweils mindestens 8 Stunden berechnet.
3. Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche.
4. Bei Einsatz an gesetzlichen Feiertagen (und dem 24 & 31.12. jedes Jahres) gilt der doppelte Stundensatz(100%) Bei Stammkunden, je nach Buchungsvolumen über das Jahr, gelten nur 50% Zuschlag.
5. Für jeden Einsatztag wird für die Bereitstellung der Arbeitskleidung eine Gebühr von 5€ berechnet. Für Fahrtkosten zum Einsatzort wird eine Pauschale in Höhe von 0,45 €/km berechnet. Ist zum Einsatzort eine Strecke von mehr als 80 km zurückzulegen, wird eine Übernachtungs- und Verpflegungspauschale fällig, es sei denn, entsprechende Leistungen werden dem Mietkoch vom Auftraggeber gestellt.
6. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungszustellung ohne Abzug sofort zahlbar.
7. Wir behalten uns vor, bei Ihrer Buchung eine Abschlagsrechnung in vereinbarter Höhe zu erstellen, diese muss vor Auftragsbeginn beglichen sein.

8. Die Rechnung splittet sich in 2 Rechnungen auf, die unserer als Beratung und die des selbständigen  vor Ort, wir leiten alle gesammelt an Sie weiter.

9.1 Auf allen Schriftstücken und in jeder E-Mail wird auf unsere AGB hingewiesen, somit benötigt die Rückbestätigung nicht zwingend eine Unterschrift, sondern wird auch in anderer Form der schriftlichen Rückbestätigung gültig.

9.2 Nach dem Austausche der Unterlagen/Kontaktdaten der Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer/ausführende Kraft) kommt beim Arbeitsbeginn automatisch der Auftrag zustande.

Rücktritt

1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
2. Der Rücktritt ist bis zu 20 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn zu 20% der Mindeststunden möglich.

 Bei Rücktritt nach dieser Zeit wird die Erstattung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle vom Mindestrechnungsbetrag (Minimum an Stunden) fällig:
19-15       Tage:   30%
14-4         Tage:   50%
Unter 4    Tage:    80%
3. Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt durch den Auftraggeber, schuldet dieser die vereinbarte Gesamtsumme, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten (Verpflegungspauschale, Nutzungspauschale für Arbeitskleidung,…).


Schadensersatz

Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen durch höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ausfälle können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden.

Da wir vom Markt abhängig sind und auf diesen keinerlei Einfluss haben, kann dies auch zum Nichterfüllen eines Auftrages führen.

Verlängerungen und Nachbuchungen werden immer mit Mietkoch weltweit verhandelt. Es ist untersagt, innerhalb eines Jahres, mit dem Mietkoch, der von uns vermittelt wurde, direkt zusammenzuarbeiten (auch nicht mit Ihren direkten Partnerunternehmen oder anderen eigenen Betrieben). Falls doch, wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 9000 Euro pro abgeworbenem Mietkoch/Vertragspartner fällig.

Auch die reine Anfrage stellt eine Vertragsstrafe dar und wird auch bei  nicht zustande kommendem Auftrag zur Vertragsstrafe und wird auch dann schon mit 2500€ berechnet.

Nach Absprache ist eine Übernahme/Festeinstellung oder eine direkte Verhandlung mit dem selbständigen Partner zu einer mit uns vereinbarten Gebühr möglich.

Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftraggeber Andy Frings–mietkochweltweit.de seine Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert. Andy Frings versichert, dass die gespeicherten Kundendaten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsabwicklung benutzt werden. Nach Wunsch des Kunden werden diese Daten nach Auftragsabwicklung gelöscht.

Änderungen der AGB sind vorbehalten. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Euskirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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